Der Staat, sein Recht und sein Unrecht   4 comments

§§

„Ich denke, der Rechtsstaat besteht darin, dass der Obrigkeit das Schwert zum Schrecken der Bösen anvertraut ist, und zum Schutze derer, die in ihrem Recht sind, ihr Recht üben; einen Unrechtsstaat würde man dagegen meines Erachtens denjenigen zu nennen haben, welcher die Unruhestifter schützen und diejenigen bedrohen wollte, die in ihrem Rechte sind.

Peter Reichensperger – In der 24. Sitzung der Zweiten Kammer des Preußischen Landtags am 12. Februar 1853

Roellecke Im Unterschied zu historischen „Nichtrechtsstaaten“ könnten Unrechtsstaaten nach dem Stande der historischen Entwicklung auch Rechtsstaaten sein.

Gerd Roellecke Professor für Öffentliches Recht und Rechtsphilosophie in Mannheim

Wie bitte?

Ein Unrechtsstaat könnte gleichzeitig als ein Rechtsstaat bewertet werden?

Dann, darf auch ein Rechtsstaat unter bestimmten Voraussetzungen der Anwendung der besonderen Gesetze und unter besonderen behördlichen Methoden ein Unrechtsstaat sein. Besonders dann, wenn wie nach der Meinung  Peter Reichensperger der Staat die Täter der rechtswidrigen Taten mit eigenem Wissen und Willen schützt und die beschädigte verfolgt um die geschützte Kriminalität zu verbergen. Man glaubt, so was gibt es nicht. Doch, genau darum geht es, weil es ganz genau so gewollt wird.

§§

Gerd Roellecke hält es demgegenüber für entscheidend, dass ein Unrechtsstaat nicht die Gleichheit aller Menschen voraussetze.

Gleichheit aller Menschen – Bürgerinnen und Bürger vor dem Recht und Gesetz ist eine wichtige Voraussetzung um einen Staat als Rechtsstaat zu bewerten.

§§

Norbert Blüm von Justiz enttäuscht

 

„Meine Vorstellung von Recht und Gerichten war Kinderglaube“

 

15.09.2014 17:20 Uhr

von Der Tagesspiegel

 ○

Der frühere CDU-Sozialpolitiker und langjährige Arbeitsminister Norbert Blüm rechnet mit der deutschen Justiz ab. Im Interview spricht er über seine Enttäuschung, die Überheblichkeit von Richtern und die Missachtung des Menschlichen.

Herr Blüm, in Ihrem Buch „Einspruch“, das am Montag erscheint, stellen Sie die Justiz an den Pranger und kritisieren Richter. Wie kamen Sie zu dem Thema?

Durch einen Fall am Familiengericht im Bekanntenkreis. Mein Eindruck ist, dass am Familiengericht Wahrheit und Gerechtigkeit keine Rolle mehr spielen. Das Familienrecht hat sich abgekoppelt, es ist ein Insolvenzrecht geworden. Die Ehe ist nur noch ein Bündnis auf Zeit. Überall wird von Nachhaltigkeit gesprochen, hier nicht. Man kann seinen Ehepartner leichter loswerden als einen Mieter. Das liegt auch an den Gesetzen. Aber die Richter scheinen sie in einer Art vorauseilendem Gehorsam vollstrecken zu wollen.

Von Kachelmann über Wulff zum NSU-Verfahren handeln Sie auch viele andere Fälle kritisch ab. Wie begründen Sie Ihr hartes Urteil?

Ich habe mich umgesehen, mit vielen gesprochen und viel gelesen. Eines kam zum anderen. Dabei habe ich festgestellt, dass meine Vorstellung von Recht und Gerichten ein Kinderglaube war. Ich war ja selbst als Politiker noch vor dem Bundesverfassungsgericht und habe es betreten, als gelange man in eine höhere Welt. Aber die Gerichte sind keine Tempel von Recht und Gerechtigkeit. Sie sind eher Häuser der Überheblichkeit. Es ist ja richtig, dass Richter unabhängig sein sollen. Aber das heißt nicht, dass sie sich nicht zu rechtfertigen haben. Richter scheinen über alles erhaben zu sein. Heute werden selbst Chefärzte entlassen, wenn sie Fehler machen. Richtern kann das nicht passieren. Eklatante Fehler von Richtern können doch nicht folgenlos bleiben. Eher trifft der Blitz einen Menschen, als ein Richter Konsequenzen aus Fehlern zieht.

Was soll sich ändern?

Das Selbstverständnis im Beruf. Wenn der frühere Präsident des Bundesgerichtshofs, Günter Hirsch, sagt, Richter sollen Gesetze nicht nur danach auslegen, was sich der Gesetzgeber bei Erlass der Gesetze dachte, sondern auch, was er vernünftigerweise gedacht haben sollte, dann machen die Gerichte sich zur Gouvernante der Gesetzgebung. Das geht gegen die Gewaltenteilung. Richter sollten sich der Kritik stellen, wie es Politiker tun müssen. Sie sind das nicht gewohnt, man hat es an der empfindlichen Reaktion von Manfred Götzl gesehen, dem Richter im NSU-Verfahren, der sich bei der Vergabe der Presseplätze vom Verfassungsgericht korrigieren lassen musste. Wie eine Prinzessin auf der Erbse.

Sollte mehr Öffentlichkeit in die Gerichtssäle kommen, etwa durch Kameras?

Öffentlichkeit hat eine heilsame Wirkung, sie ist eine Waffe der Machtkontrolle. Das ist nicht eine Frage der Kamera, sondern der öffentlichen Rechtfertigung. Die Kamera ist mit Vorsicht zu gebrauchen. Wir wollen keinen Pranger. Mir geht es aber nicht um neue Paragrafen. Mir geht es darum, Gewohnheiten infrage zu stellen. Richter sollten nicht beleidigt sein, sondern an der Debatte teilnehmen. Der Gerichtssaal ist keine Tabuzone. Er ist auch kein Ort für Deals wie im Fall Ecclestone. Recht ist kein Geschäft. Justitia ist keine Ablasshändlerin.

Ihr Buch ist auch ein Plädoyer für den Wert von Ehe und Familie. Die Alternative für Deutschland feiert mit solchen Thesen Wahlerfolge. Stört Sie das?

Meine Aussagen werden nicht dadurch falsch, dass andere sie auch noch vertreten. Dennoch habe ich mit der AfD nichts gemeinsam, in der Europapolitik sind die von gestern. Wahr ist, dass meine Partei Ehe und Familie dem Zeitgeist ausgeliefert hat. Dabei ist die Ehe vielleicht die letzte antikapitalistische Gemeinschaft, in der nicht „mein“ und „dein“ gilt, sondern „wir“. Wir sind dabei, die Ehe in einer reinen Geschäftsbeziehung aufzulösen. Das führt in eine tiefe Unsicherheit. Auf nichts mehr ist Verlass. Alles wird eine Sache des Geldes. Ich glaube, dass es in dieser globalisierten Welt dennoch eine tiefe Sehnsucht nach Geborgenheit und ein Bedürfnis nach Privatheit gibt. Familie ist der Versuch einer Antwort darauf. Jetzt geht es – auch meiner Partei – nur noch um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Bei näherem Hinsehen handelt es sich um die Unterordnung der Familie unter die Belange der Wirtschaft.

Und darauf folgende Antwort vom Vorsitzende Richter am Bundesgerichtshof in Karlsruhe Thomas Fischer

Artikel übernommen von der „Zeit“

 

Norbert Blüm
NORBERT BLM-Einspruch

Norbert Blüm: „Vom Recht verstehe ich wenig bis gar nichts“

„Vom Recht verstehe ich wenig bis nichts“

 

In seinem neuen Buch „Einspruch“ führt der ehemalige Bundesarbeitsminister Norbert Blüm einen wütenden Feldzug gegen Richter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte – kurz, gegen die gesamte deutsche Justiz. Ein heftiger Widerspruch Ein Gastbeitrag von Thomas Fischer

 

I. Norbert Blüm hat ein neues Buch geschrieben. Das ist, da er ein mitteilsamer Mensch ist, an sich nichts Besonderes. Dieses Buch ist trotzdem besonders.

Wer der fast 80-jährige Norbert Blüm wirklich ist, weiß man nicht. Den meisten bekannt ist seine liebste Märchenfigur: der kleine, kurzatmige, halssteife Mann, der einfache Scherze und kurze Sätze liebt, von der Welt immer überrascht ist und aus der Fähigkeit, frühkindliche Ahnungslosigkeit zu simulieren, das Beste gemacht hat.

Als Minister in fünf Kabinetten des Großen Kanzlers Kohl lobte er die jeweilige Rechts-, Sozial- und Rentenpolitik. In gefühlten fünfhundert Talkshows verteidigte er der Oma ihr klein Häuschen, als habe er es mit eigenen Händen errichtet und nicht mitgeholfen, die Frau in die Armut zu regieren. Noch heute gelingt es ihm, wenn er sich zur Weltpolitik äußert, jenen entfernten Geruch von Altöl und Waschpaste aus den Werkshallen seiner Jugend zu verbreiten.

Im Duo mit dem fast gleichaltrigen TV-Kommissar Peter Sodann trafen sich zwei Gleichgesinnte: Ihre Darbietung bestand in einer aus ganz und gar reinem Herzen kommenden, ursprünglich-naiven Einfachheit, unterlegt mit einer gewissen lauernder Sprungbereitschaft.

Zeit logo

Dieser Artikel stammt aus der ZEIT,

In Sodanns früherem Leben galt das als Kennzeichen eines couragiert-spießigen Freigeistes: Man wird ja wohl noch mal meckern dürfen! Und auch Norbert Blüm ist nicht Jacques Tati, Schlichtheit nicht sein letztes Wort. Das „Wir können auch anders!“ ist daher der andere Teil seiner Inszenierung. Große Karrieren wurden nach diesem Bild gestaltet: Heinz Schenk, Karl Moik, Walter Scheel. Wenn Berufspolitiker sich auf dieses Feld begeben, blickt der Untertan vorsichtig um sich: Wenn das mal nicht täuscht!

II. Blüms neues Buch überrascht durch ein radikales Bekenntnis im Vorwort: „Vom Recht verstehe ich wenig bis nichts.“ Sollte der Leser sich jetzt fragen: Warum dann weiterschreiben?, hat er das Geheimnis dieses Autors nicht verstanden. Er erhebt sich, unter Berufung auf Goethe, als ein „Dilettant“ in die Lüfte des Unverstandenen wie weiland der fliegende Robert im Struwwelpeter und will genau dies. Selten bringt ein Autor sein Programm so früh und klar zum Ausdruck.

Blüms Fragen, Antworten, Schlussfolgerungen und Botschaft stehen schon im Titel: Wider die Willkür an deutschen Gerichten. Da er sich nicht auf das Recht einlassen, sondern mit dem Räsonnement über Gerechtigkeit begnügen möchte, ist ihm alles eins: Sozialprozess, Familienrecht, Strafverfolgung und Zivilprozess in jedem beliebigen Rechtsgebiet.

Dabei geht es ihm weder um „Gerichte“ noch um „Willkür“ im wörtlichen Sinn. Vielmehr möchte der Autor uns Folgendes sagen: Das Rechtssystem Deutschlands ist in den Händen einer faulen, selbstgefälligen, menschenfeindlichen Bande von Ignoranten, die sich Rechtsanwälte, Staatsanwälte und Richter nennen, diese Bezeichnungen aber nicht verdienen. Große Sauerei, Krähentheorie. Gut, dass wir Robin Blüm von Locksley haben! „Da muss mal einer dazwischenschlagen“, ruft er aufgeregt im Fernsehen und weist auf sein Buch. Er bewirbt es mit dem Ausruf: „Ich will die Welt verändern!“

Schon verzichteten – behauptet Blüm – erste Buchhandlungen aus Furcht vor Rache auf Dichterlesungen.

III. Richter und Sachverständige: „schaffen sich ihre Wahrheit zur Not selbst“.

Das „Familienrecht ist ein System der Willkür und Arroganz“.

Sogenannte Anwälte „drangsalieren skrupellos das Recht und kümmern sich um die Wahrheit einen Dreck“.

Im Familienrecht „verdient das Recht diesen Namen nicht mehr“.

Die Nichtöffentlichkeit von Gerichtsverfahren ist „für viele Richter und Anwälte ein Freibrief, schalten und walten zu können, wie es ihnen passt“.

„Unschuldige Menschen verschwinden auf Nimmerwiedersehen in der Psychiatrie.“

Für die „Blödheit von Rechtsanwaltsargumenten“ gibt es keine Untergrenze.

Hoeneß und Ecclestone: Mauschelei, Freikauf.

Bundesrichter gewähren „Beratungshilfe, wie man im Gericht am besten davonkommt“, und zwar „hoch dotiert“.

Staatsanwälte: „mediengeile“ Faulenzer ohne rechtsstaatliche Objektivität.

Banker und Millionäre werden nicht verfolgt, „kleine Handwerker“ drangsaliert.

Den Ausreden der Bosse, die nur glauben kann, „wer seine Unterhosen mit der Beißzange anzieht“, folgt die Justiz in devoter Unterwürfigkeit; stattdessen werden anständige Menschen verdächtigt und schikaniert.

Richter in der Beschwerdeinstanz sind bloß „willfährige Gehilfen“ oder „Strohmänner“ ihrer voreingenommenen Kollegen in den unteren Instanzen.

Die These, dass Rechtsanwälten im Interesse ihrer Mandanten alles erlaubt sei, was nicht verboten ist, ist eine „Bankrotterklärung der Moral“.

So geht es 180 Seiten lang, auf und ab, mal mit netten Bonmots, mal in dröger Ministerialprosa. Dann folgen Dokumentationen aus dem Tagebuch des Kommissars Blüm, der das allgegenwärtige Unrecht persönlich ermittelt haben will. Er nennt sie „Jagdszenen“. Sie bestehen aus den Behauptungen jeweils einer Streitpartei, Kommissar Blüm bürgt für die Wahrheit.

Wer gut und wer böse ist, steht schon in Zeile eins fest.

Kostprobe: „Das Jugendamt hat für den Vater plädiert, weil seine Wohnung größer und die von Anna unordentlich sei. Bei meinem Besuch war die kleine Wohnung liebevoll eingerichtet und sauber.“

Anna, die tapfere kleine Frau, ist Blüms Klientin. Männern gegenüber bleibt der Kavalier beim Familiennamen.

IV. Blüms Buch ist eine unstrukturierte Abfolge von Beschimpfungen und Behauptungen. Mal ist dieses Landgericht die Heimstatt der Willkür, mal jenes Amtsgericht ein Tanzplatz des Menschenhasses. Das Bundesverfassungsgericht ist stets ein Ort alberner Gottesdienste. Oben, bei den herrschenden Rechtsabschneidern, steht der Minister Norbert Blüm. Unten, bei den Entrechteten, steht als sein kleiner Schatten der einzig wahre Nobbi B. Im Streit um das kleine Häuschen kämpft er Seit’ an Seit’ mit der Oma gegen sich selbst.

Phänomenal ist des Autors Fähigkeit, ohne Kenntnis von Gegenposition und Rechtslage zu wissen, was „richtig“ ist und was „gerecht“. Wie er es auf ein solches Niveau richterlicher Intuition schafft, lässt sich nur ahnen. Blüm erwähnt als Vorbild den König Salomon, der bekanntlich auch nicht Jura studiert hatte. Wir empfehlen dem Herrn Professor Blüm zur Therapie solch überwertiger Gedanken vorerst die Hospitation an einem Amtsgericht. Wir würden gern erkunden, bis zu welchen Gipfeln der Gerechtigkeit er den Akteneingang eines einzigen Vormittags bearbeiten würde. Danach kämen wir gern auf Salomon zurück.

V. Selbstverständlich sind Blüms Vorwürfe nicht frei erfunden. Zu jedem einzelnen fällt einem selber ein Fall ein, der die Empörung bestätigen mag. Das Justizsystem produziert – mitunter öffentlichkeitswirksame – Fehler und tut sich mit der Korrektur oft schwer. Das ist öffentlich zu kritisieren, selbst wenn Fehler im Grundsatz in jedem System unvermeidlich sind.

Aber rechtfertigt das ein solches Elaborat? Wo sind Gegenbeispiele? Wo finden sich die hunderttausend Menschen, die sich nach besten Kräften, mit hohem Engagement und einem Gewissen, das kein bisschen weniger wert ist als das des clownesken Bundesministers a. D., jeden Tag um die Verwirklichung des Rechtsstaats bemühen? Was soll die dumme Behauptung, dass sich „Reiche“ von der Strafverfolgung „freikaufen“ könnten? Fast alle solche Deals betreffen doch kleine Fische, und die gegen sie festgesetzten Geldstrafen oder Auflagen sind lächerlich gering.

Gern würde man darüber sprechen, wie weit die Blümschen Anschuldigungen berechtigt sind. Stil und Undifferenziertheit des Textes nehmen dem fachkundigen Leser aber jede Freude, sich mit Sachfragen auseinanderzusetzen. Fast könnte man glauben, ebendies sei die Hoffnung des Autors.

VI. Die Veränderung der Welt – Blüm schreibt: „sich verändernde Lebensverhältnisse (wie es neuerdings heißt)“ – stört den Minister sehr. Dabei dringt er bis zu letzten Fragen vor: „Jeder ist irgendwo im Nirgendwo. Der Mensch selber ist ein flüchtiger Knotenpunkt im totalen Transit … Aber wie soll dauerhaftes Vertrauen entstehen, wenn alles im Fluss ist?“

Gern hätten wir zu dieser Frage die Antwort eines Menschen gehört, der die Beschleunigung, Entwurzelung und Verwaltung der Lebenswelten an führender Stelle betrieben hat. Wie viele Prozesse vor Sozial- und Verwaltungsgerichten mögen die von Blüm geführten Bürokratien wohl geführt, wie viele schicksalsschwere Formblatt-Bescheide an Rentner und Arbeitslose wohl versandt haben? Vom Wert des Blümschen Ruhegehalts könnten fünf Rechtspfleger oder drei Sozialrichter leben. Zur Belohnung dafür, dass sie jahrzehntelang versucht haben, des Ministers Eingebungen in eine halbwegs verlässliche Rechtspraxis umzusetzen, werden sie nun von ihm als Knechte eines Willkürsystems präsentiert.

VII. Ein letztes Zitat. Den namentlich vorgeführten Präsidenten einer Rechtsanwaltskammer bedient Blüm im vorliegenden Werk mit folgender Herabsetzung: „Der sprachliche Ausdruck steht im proportional umgekehrten Verhältnis zum fachlichen Anspruch, die Argumentation ist dürftig, die Darstellung oberflächlich.“ Ebenso präzise könnte man Blüms Buch zusammenfassen.

Thomas Fischer ist Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof in Karlsruhe

 


Justiz

.   .   .

Einspruch. Wider die Willkür an deutschen Gerichten

 

Richter, Rechtsanwälte und »Gehenkte«

»Eine kinderfickende Sekte« darf die katholische Kirche genannt werden. Die Bezeichnung »kinderfickende Sekte« sei nicht geeignet, den »öffentlichen Frieden« zu stören, so das Urteil des Amtsgerichts Berlin-Tiergarten vom Februar 2012.

Würde ich Richter als »mafiose Bande« titulieren, hätte ich für diese Unverschämtheit ganz schnell und zu Recht den Strafrichter am Hals.

Auch wenn der Vergleich juristisch hinkt, möchte ich an dieser Stelle eines beklagen: Der Sturm der Meinungsfreiheit weht, wo er will, aber leider nicht um den elfenbeinernen Turm des Richters. Wer dennoch versucht, die Roben von Richtern und Rechtsanwälten zu lüften, bekommt es mit dem Vorwurf der Nötigung zu tun, und der ist strafbar.

Man kann buchstäblich Gott und die Welt beschimpfen ohne Gefahr für den »öffentlichen Frieden«. Ein böses Wort über Richter aber kommt einer Majestätsbeleidigung gleich.

Allein Richter und Rechtsanwälte beanspruchen für sich »Unangreifbarkeit «.

Selbst der »unfehlbare« Papst ist öffentlichen Angriffen ausgesetzt; ein Bundespräsident musste sich einem Heer von wissbegierigen, wieselflinken Staatsanwälten stellen wegen einer unbezahlten Übernachtung bei einem Freund; die Königin von England kam ins Trudeln und schrammte am Rücktritt vorbei, als sie den Tod Dianas nicht gebührend betrauerte. Nichts und niemand ist vor Kritik geschützt. Nur Richter und Rechtsanwälte empfinden Angriffe als Zumutung, die bestraft gehören.

Rücktritt, Amtsenthebung, öffentliche Schelte? Derlei Sanktionen haben deutsche Richter praktisch nie zu befürchten.

Seltener als ein Blitzschlag

Klagen gegen Richter sind eine Rarität. Dienstaufsicht spielt für sie eine kaum spürbare Rolle, sie ist nur im Falle »offensichtlich fehlerhafter Amtsausübung« zulässig. Mit dem Gericht kommen Richter, wenn es um sie selbst geht, so gut wie nie in Berührung. Beruhigend erklärte der Vorsitzende Richter beim Oberlandesgericht Oldenburg, Felix Merth, der dort auch noch Personalreferent war, seinen Kollegen beim Kamingespräch:

»Sich nach unserem besonderen Amtsdelikt, der Rechtsbeugung, strafbar zu machen, ist angesichts der restriktiven Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kaum mehr möglich und verlangt jedenfalls einige Anstrengung und Ungeschicklichkeit«.

Zusätzlich fügt der Oberlandesgerichts-Personalreferent noch hinzu, dass bei Verletzung einer Amtspflicht der Richter nur für den entstehenden Schaden verantwortlich ist, wenn die Pflichtverletzung in einer Straftat besteht. (NRV Magazin Schleswig-Holstein 12, 2012, S. 17)

Einmal Richter, immer Richter. Das gilt de facto bereits für die Probezeit. Der Richter auf Probe kann zwar theoretisch noch entlassen werden. Aber: »Eine solche Entlassung kommt jedenfalls in Schleswig-Holstein so selten vor, dass sie eher einen Blitzschlag fürchten müssen.« (Felix Merth)

Zu einer Richterentlassung kommt es in Deutschland demnach mit einer Wahrscheinlichkeit von circa 10 zu 80 Millionen. Selbst als – wie geschehen – ein Oberlandesgericht sehenden Auges mit seinem Urteil gegen Recht und Gesetz verstieß und das Verfassungsgericht dies sodann als eine »willkürliche Entscheidung« bezeichnete, passierte den Richtern nichts.

Die vom Staatsanwalt von Naumburg beantragte Eröffnung eines Strafverfahrens wurde abgelehnt, weil angesichts des Beratungsgeheimnisses bei Zusammenwirken von drei Richtern nicht geklärt werden konnte, ob alle drei Richter die inkriminierte »willkürliche Entscheidung« getroffen hätten.

Diese ablehnende Entscheidung traf dasselbe Oberlandesgericht Naumburg, das Gericht, an dem die mutmaßliche Rechtsbeugung begangen worden war. Hat irgendwer irgendwo dabei oder danach auch nur ein laues Lüftchen der öffentlichen Verwunderung darüber gespürt? Vergleichbares hätte in der Politik einen Orkan der Windstärke elf ausgelöst.

Kollegialität und Verschwiegenheit

Nach der Logik des Oberlandesgerichts Naumburg können Mitglieder eines Kollegialgerichts nur dann wegen Rechtsbeugung angeklagt werden, wenn ihr Fehlurteil einstimmig ausfiel. Nur der Einzelrichter lebt also gefährlich. Er muss für sein Urteil allein geradestehen.

Im Kollektiv dagegen sind Richter offenbar vor allen »Nachstellungen« gefeit. Denn Mehrheitsentscheidungen sind wegen des Beratungsgeheimnisses den beteiligten Richtern nicht zurechenbar. Das Beratungsgeheimnis schützt vor Strafe.

Darf ein kollegialer Banküberfall mit der gleichen Logik rechnen?

Das Landgericht Regensburg lehnte die Wiederaufnahme des Prozesses gegen Gustl Mollath ab, obwohl es massive Verfahrensfehler festgestellt hatte. Aber diese seien nicht mit Absicht geschehen, war die Begründung.

Wenn also Richter ohne Absicht Fehler machen, sind es keine Fehler. Fazit: Für eine kostensparende Justiz gilt: Stellt Dummköpfe als Richter ein! Das senkt die Revisionsgefahren. Denn Dummköpfe machen ihre Fehler erfahrungsgemäß meist ohne Absicht. Dem gesunden Menschenverstand mutet die Justiz erstaunliche Gedankenverrenkungen zu.

In einem anderen Fall wurde eine Anzeige gegen die Familienrichterin Ulrike Hahn wegen vorsätzlicher Rechtsbeugung von der Generalstaatsanwaltschaft abgelehnt. Dabei wurde eingeräumt, dass »die Richterin möglicherweise zeitweise verwirrt, arbeitsüberlastet oder vergesslich« war – aber keineswegs vorsätzlich gehandelt habe.

Verwirrung reicht unter Umständen für Führerscheinentzug. Die Urteilsfähigkeit deutscher Richter wird durch Verwirrung nicht tangiert.

Mollath als Paradefall

Das Bundesverfassungsgericht hat den Gerichten, die Mollaths Fall behandeln, ein vernichtendes Zeugnis ausgestellt: Sitzenbleiben! Karlsruhe rügt die Gerichte wegen Fehlern, von denen jedermann weiß, dass sie Vergehen gegen Selbstverständlichkeiten des Rechts sind. Es bedarf nicht des mehrjährigen Studiums der Jurisprudenz, es genügt das alltägliche Normalwissen, um den Eklat zu erkennen.

Sieben Jahre war Mollath auf Gerichtsbeschluss in ein psychiatrisches Krankenhaus eingesperrt. Seine Richter haben Entlastungsargumente durch das Sieb ihrer Aufmerksamkeit fallen lassen. Seine Beschwerde, dass er beim Hofgang nicht nur Handfesseln, sondern auch die schmerzhaften Fußfesseln tragen musste, wurde einfach nicht beschieden.

Das ist gerichtliche Freiheitsberaubung, ohne dass der »Beraubte« sich wehren konnte oder auch nur zu Wort gekommen wäre. Mollath war wie von einer Schallschluckmauer umgeben. Kein Wort drang nach außen. Kein Richter hörte ihn. Sind Richter taub? Können sich Gerichte tot stellen?

Das Fehlurteil ist ein Skandal. Noch skandalöser ist die Art, wie es zustande kam. Zehn Punkte führte Mollaths Verteidiger Gerhard Strate auf, die das Versagen des Gerichts belegen. Der wichtigste war, dass Gustl Mollath während des gesamten Verfahrens unverteidigt war. Springt man so mit einem Menschenleben um?

Die niedere Art der hohen Gerichte

Dass Mollaths Verfahren jetzt wieder in Gang kam, verdankte er dem Fehler, dass die Unterschrift für ein Attest, mit dem Verletzungen bestätigt wurden, die er angeblich seiner Ehefrau zugefügt hatte, auf falschem Briefpapier gestanden hatte.

So sieht ein Rückzug des hohen Gerichts aus: Man mogelt sich aus der Verlegenheit, einen kapitalen Bock geschossen zu haben, indem man auf Lappalien ausweicht.

Wie ist die Einweisung in die Psychiatrie zustande gekommen? Das ist die entscheidende Frage und nicht, auf welchem Papier … Bloß keinen Fehler zugeben, und wenn doch, dann nur den allerkleinsten!

Wie mit Gustl Mollath umgesprungen wurde, zeugt von der erschreckenden Leichtfertigkeit, mit der Gerichte mit Lebensschicksalen umgehen. Unschuldige Menschen verschwinden auf Nimmerwiedersehen in der Psychiatrie, und niemand nimmt Notiz davon.

Es geschehen noch Wunder: Gustl Mollath verlässt nach mehr als sieben Jahren als freier Mann das Gericht. Seine ehemaligen Richter müssten sich eigentlich schämen.

Psychiatrie – Dunkelkammer der Rechtspflege?

Die Psychiatrie entwickelt sich zu einem Seitenarm der Rechtspflege mit wachsender Bedeutung. Die Zahl der Unterbringungen in psychiatrischen Einrichtungen stieg in den alten Bundesländern von 1996 bis 2012 von 3 000 auf 6 750. Jede Zahl steht für einen Menschen.

In die Entscheidung über die zwangsweise Unterbringung fließen nicht nur rechtliche Argumente ein, sondern vor allem medizinische Erwägungen. Gutachten sind zwar keine Verurteilungen. Sie nehmen jedoch in manchen gerichtlichen Fällen diese vorweg.

Es muss mehr Schutz vor Falschgutachten geben. Deshalb darf es kein Gutachten ohne ein zweites geben. Außerdem sollte die gutachterliche Prüfung der weiteren Vollstreckung der Unterbringung nicht von demselben Gutachter vorgenommen werden, der die Ersteinweisung angeregt hat.

Dazu kommt, dass viele Gutachter auch nach Jahren ihre vorangegangene Begründung nicht gerne revidieren. Es ist oftmals ihre Eitelkeit, die sie daran hindert, eine Veränderung des zu Begutachtenden als solche zu attestieren.

Die rechtspflegerische Standesgesellschaft

Mir scheint, Bürger und Richter trennen auch heute noch Welten, genau wie in der alten, längst überwunden geglaubten Standesgesellschaft. Damals legten sich nur Verrückte, Außenseiter oder Liebhaber des Martyriums mit dem Standesherrn an – Helden des Widerstands, von heute aus betrachtet.

Zwar leben wir im 21. Jahrhundert Gott sei Dank nicht mehr in dem Glauben, dass die Obrigkeit über alle Zweifel erhaben und zudem noch unangreifbar sei. Aber wir haben uns immer noch nicht von unseren unterwürfigen Gewohnheiten befreit und scheuen uns nach wie vor, offen und selbstbewusst Kritik zu üben an Vertretern der Obrigkeit, allen voran den Richtern.

Uns ernsthaft mit einem Richter anzulegen, erscheint uns unerhört, und wir haben schon resigniert, bevor wir überhaupt anfangen, darüber nachzudenken, uns zu wehren. Denn wir ahnen, dass die Erfolgsaussichten eines sterblichen Menschen, strafrechtlich gegen einen Richter vorzugehen, in etwa den früheren Gewinnchancen der Klage eines Landarbeiters gegen seinen Gutsherrn entsprechen, als dieser noch das »Recht der ersten Nacht« hatte. Und damit liegen wir – leider – richtig.

Veröffentlicht 2. November 2014 von Viktor Koss

4 Antworten zu “Der Staat, sein Recht und sein Unrecht

Abonniere die Kommentare per RSS.

  1. 122. Nur meine Meinung – wd

    Dass der „Rechtsstaat“ nicht unbedingt etwas mit „Gerechtigkeit“ zu tun hat habe ich schon vor 50 Jahren von meinem Geschichtslehrer gelernt. Und das ist bis heute so geblieben.
    Und wenn Herr Fischer meint, dass z.B. das BVG immer weise Urteile gefällt hat, dann kann ich nur entgegnen, dass die Politiker häufig Mittel gefunden haben um die Anweisungen des BVG (mit jahrelanger Verspätung) zu erfüllen und durch die Hintertür die Bedingungen für die Menschen verschlechtert haben.
    Herr Blüm bestätigt nur meine Meinung. Das Buch brauche ich dazu nicht

    Like

  2. KinderDerFreiheit
    vor 1 Stunde 52 Minuten

    123. Zum Streit der Fakultäten

    Spätestens seit Kant ist es Allgemeinwissen, dass die Juristenzunft eine repetitive und hirnlose Ausbildungform durchläuft; wer das Pech hat, etwa in der Bibliothek oder in der Mensa am gleichen Tisch mit Jurastudenten zu sitzen, der muss großes Glück haben, wenn er dabei ausnahmsweise ein kluges Gespräch über tatsächliche ‘Lebenssachverhalte’ oder fachübergreifende ‘Gesamtabwägungen’ zu hören bekommt (dem Normalfall entspricht es eher, dass auswendig zu lernende Gesetzestexte oder Fallbeispiele wiedergekäut werden).
    Da ist es kaum beruhigend, wenn im Jura-Studium pro forma das Fach ‘Rechtsphilosophie’ mit auf dem Stundenplan steht; auch ist es kaum vorstellbar, dass es für solch ein ‘Laberfach’ genügend Creditpoints gibt, um von der Mehrzahl unserer zukünftigen Richter und Staatsanwälte Ernst genommen zu werden (ganz zu Schweigen davon, ob diese Rechtsphilosophie das Qualitätsprädikat ‘Philosophie’ überhaupt zu Recht für sich vereinnahmt).
    Sehr gut, dass schon der Erstsemester die Radebruchsche Formel lernt – nur befürchte ich, dass diese Formel ohne Verstand eben doch bloß auswendig gelernt wird. Tatsache ist, dass es vielen Jurastudenten an der zu wünschenden charakterlichen Reife für eine so wichtige und ernste Sache wie Rechtsprechung mangelt. Vom Besuch einer Jura-Vorlesung rate ich jedem intelligenten Menschen dringend ab; intellektuell viel gewinnbringender ist der Besuch beispielsweise einer Logikvorlesung – egal ob bei den Mathematikern oder im Fach Philosophie

    Like

  3. Kaffeebecher
    vor 1 Stunde

    137. Die Definition existiert

    Ein Rechtsstaat ist (u.a. nach Wikipedia) ein Staat, der selbst durch seine Gesetze (insbesondere durch die Verfassung) gebunden ist.
    Es darf also nicht willkürlich jemand verurteilt werden, weil ein Parteifunktionär es so will oder seiner Strafe entgehen, weil er Schützling einer wichtigen Person ist.

    Ein Rechtsstaat in diesem Sinne kann durchaus Oppositionelle einsperren, Hände abhacken und andere scheußlich Dinge tun, solange sich dies innerhalb einer fest vorgegebenen für Alle gültigen, berechenbaren Rechtsordnung abspielt.
    Wenn auch dem Obersten Mullah bei einem Diebstahl die Hand abgehackt würde, wäre das iranische System ein Rechtsstaat, wird hingegen Notwehr gegen einen Geheimdienstmitarbeiter anders bewertet als Notwehr gegen einen Bauarbeiter, dann nicht.

    Es zeigt sich, dass kaum ein Land 100%ig die Definition des Rechtsstaats erfüllt, alleine die unterschiedliche Behandlung in den Steuerfällen Kohl/CDU und Zumwinkel katapultiert Deutschland aus der Liste der 100%igen heraus, ebenso wie die Definition eines „Unrechtsstaat“es verdammt schwierig wäre (hat ja auch noch niemand hinbekommen).

    Und es zeigt sich: Je komplexer die Lebenswelt ist, umso schwerer ist dieses Ideal zu erreichen, der IS hätte es da ironischer Weise relativ einfach, er braucht nur auf Alle die arabischen Stammesgesetze des 7. Jahrhunderts anzuwenden.

    Ach ja, man sieht: Rechtsstaat alleine bringt noch nicht viel, das ist nur die Dichtigkeit der Hülle, deren Inhalt entscheidet.

    Like

  4. Koß Viktor
    vor 4 Stunden 12 Minuten

    92. Blüm hat Recht!

    Herr Thomas Fischer auch.

    Hängt davon ab welche Erfahrungen man machen müsste. Sehr wohl kann es jeden treffen, ganz unschuldig aus Irrtum oder wer weiß welchen Motiven durch Justiz „ermordet zu werden“.

    Nur diese besondere Erfahrungen der einzelnen können auf gar keinen Fall für die ganze Justiz geltend gemacht werden. Trotzdem macht es keinen Trost denjenigen die durch die Willkür der Justiz entrechtet, oder existenziell beschädigt worden sind.

    Like

Hinterlasse einen Kommentar

Diese Seite verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden..

abseits vom mainstream - heplev

Nahost, Europa, Deutschland und die Welt...

AnoNews Vienna

“In lulz we trust.”

Gegen den Strom

"Wer gegen den Strom schwimmt, gelangt zur Quelle"

СРБски ФБРепортер

Разбијмо режимски медијски мрак - будимо сви ФБ репортери

entudbafizierung

Eine Lustration (Entudbafizierung und Entstasifizierung) tut in Kärnten not!

ГЕТО СРБИЈА

ПРАВА ИСТИНА ЈЕ СКРИВЕНА ОД ОБИЧНИХ ЉУДИ ! ! !

Angus Young

Otvoreni blog, liberalnog uma...

Gert Ewen Ungar

vernünftige Texte

Greater Surbiton

The perfect is the enemy of the good

Politička Konkretnost

Pokreni se i sebe pobedi, jer ko živi u nadi umire u bedi!

Balkanblog

Just another WordPress.com weblog

predragpopovic

A fine WordPress.com site

Учионица историје

Historia magistra vitae est

Die Propagandaschau

Der Watchblog für Desinformation und Propaganda in deutschen Medien

WiPoKuLi

Wissenschaft, Politik, Kunst und Literatur

Geopolitiker's Blog

Just another WordPress.com weblog